Allgemeine Geschäftsbedingungen der concept K. marketplace solutions GmbH

 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der concept K. marketplace solutions GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Holger Kolbinger, Emil-Wachter-Str. 7, 76287 Rheinstetten, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, Beratungen und Projektmanagement im Bereich Online- Marktplätze.

 

2. Leistungsumfang

2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.

2.2 Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

 

3. Änderungen des Auftrags

3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

 

4. Vergütung

4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.  Der Auftragnehmer erhält für die erbrachten Dienstleistungen eine Vergütung auf Tages-, Stunden- oder Pauschalpreisbasis. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Diese ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.

4.2 Reisekosten, Spesen und Nebenkosten werden gesondert erstattet, auf Anfrage legt der Auftragnehmer Nachweise vor.

4.3 Der Auftragnehmer stellt in der Regel je nach Projektfortschritt die jeweils geleisteten Stunden in Rechnung, unter Beifügung eines geordneten Tätigkeitsnachweises, aus dem Leistungszeit, Leistungsinhalt und der jeweilige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe hervorgehen. Die Rechnung ist vom Auftraggeber innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig und zahlbar.

4.4 Es besteht Einigkeit, dass die Rechnung in Papierform oder per E-Mail übersandt werden kann.

4.5 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.6 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

 

6. Haftung des Auftragnehmers

6.1 Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6.2 Der Auftragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6.3 Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.4 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

 

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

 

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Die vom Auftragnehmer angefertigten Berichte, Pläne und Entwürfe dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen angemessenen Höhe zu.

 

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

9.1 Der Vertrag wird ist für eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, soweit er nicht von einer Partei gemäß den folgenden Bestimmungen gekündigt wird.

9.2 Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.3 Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber erhält der Auftragnehmer die anteilige Vergütung für Leistungen, die bis zur Vertragsbeendigung zu erbringen sind, ungeachtet dessen, ob der Auftraggeber die Leistungen noch annimmt oder nicht.

9.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.